Öffentliche Planauflage - Hirschmatte, Ortschwaben

2. Mai 2024

Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG

 

Gemeinde Meikirch

 

Öffentliche Planauflage

Gemischt-geringfügige Änderung des Zonenplans und des Schutzplans gemäss Art. 122 Abs. 7 BauV

 

Der Gemeinderat Meikirch bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die die gemischt-geringfügige Änderung des Zonenplans und des Schutzplans auf der Parzelle Nr. 1271 (Hirschmatte, Ortschwaben) zur öffentlichen Auflage.

 

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 2. Mai 2024 bis 3. Juni 2024, in der Gemeindeschreiberei Meikirch öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Meikirch verfügbar.

 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Meikirch, Wahlendorfstrasse 10, 3045 Meikirch, einzureichen.

 

Meikirch, 2. Mai 2024

Der Gemeinderat

 

 

Hinweise:

 

Publikation im Amtsblatt

Publikation im amtlichen Anzeiger (epublikation.ch)

 

Elektronische Einsichtnahme: Die Gemeinden sind gestützt auf Art. 60 Abs. 1a BauG verpflichtet eine elektronische Einsichtnahme der Auflageakten zu gewährleisten.

 

Die Frist der öffentlichen Auflage kann jeweils frühestens am Tag nach der Publikation zu laufen beginnen (siehe dazu Art. 41 Abs. 1 VPRG).

Zugehörige Objekte

Name
919_Ber_240212_Hirschen_mit_Anhang Download 0 919_Ber_240212_Hirschen_mit_Anhang
Schutzplan_Meikirch Download 1 Schutzplan_Meikirch
ZP_Änderung Grünbereich Download 2 ZP_Änderung Grünbereich