Öffentliche Planauflage - Hirschmatte, Ortschwaben
Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG
Gemeinde Meikirch
Öffentliche Planauflage
Gemischt-geringfügige Änderung des Zonenplans und des Schutzplans gemäss Art. 122 Abs. 7 BauV
Der Gemeinderat Meikirch bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die die gemischt-geringfügige Änderung des Zonenplans und des Schutzplans auf der Parzelle Nr. 1271 (Hirschmatte, Ortschwaben) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 2. Mai 2024 bis 3. Juni 2024, in der Gemeindeschreiberei Meikirch öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Meikirch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Meikirch, Wahlendorfstrasse 10, 3045 Meikirch, einzureichen.
Meikirch, 2. Mai 2024
Der Gemeinderat
Hinweise:
Publikation im Amtsblatt
Publikation im amtlichen Anzeiger (epublikation.ch)
Elektronische Einsichtnahme: Die Gemeinden sind gestützt auf Art. 60 Abs. 1a BauG verpflichtet eine elektronische Einsichtnahme der Auflageakten zu gewährleisten.
Die Frist der öffentlichen Auflage kann jeweils frühestens am Tag nach der Publikation zu laufen beginnen (siehe dazu Art. 41 Abs. 1 VPRG).
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
919_Ber_240212_Hirschen_mit_Anhang | Download | 0 | 919_Ber_240212_Hirschen_mit_Anhang |
Schutzplan_Meikirch | Download | 1 | Schutzplan_Meikirch |
ZP_Änderung Grünbereich | Download | 2 | ZP_Änderung Grünbereich |