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08.01.21
Wiedereröffnung der Sportanlagen
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Wiedereröffnung der Sportanlagen
Die Gemeinden Kirchlindach, Meikirch und Wohlen haben entschieden, die Sportanlagen ab 11. Januar 2021 für Dritte freizugeben. Dies unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen und nach den geltenden Vorgaben des BAG und des Kantons.
Unter folgendem Link finden Sie die detaillierten Informationen und Auflagen des Kantons Bern: https://www.sport.sites.be.ch/sport_sites/de/index/covid-19-und-sport/covid-19-und-sport.assetref/dam/documents/POM/Sport/de/Uebersicht_nationale_kantonale_Vorgaben_DE.pdf
Das Schutzkonzept der Sportanlagen der Gemeinde Meikirch finden Sie hier.
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