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Teilrevision Bauinventar (Denkmalpflege), öffentliche Einsichtnahme
Das Bauinventar der Gemeinde Meikirch wurde von der kantonalen Denkmalpflege überarbeitet / teilrevidiert. Die Aktualisierungen betreffen:
- Bau- und Strukturgruppen (Ensembles)
- erhaltenswerte Inventarobjekte
- abgegangene Inventarobjekte und Objekte, die über die Gemeindegrenzen hinweg versetzt worden sind
- Neufaufnahme einer begrenzten Anzahl Inventarobjekte im Rahmen der ordentlichen Nachführung des Bauinventars
Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werden die teilrevidierten Bauinventare gemäss Art. 13d in Verbindung mit Art. 13a Abs. 1 der Bauverordnung (BauV) veröffentlicht.
elektronische Einsicht
Hier finden Sie die Änderungen in der Gemeinde Meikirch
physische Einsicht
Interessierte haben die Möglichkeit, die Entwürfe vor Ort bei der kantonalen Denkmalpflege einzusehen. (Achtung Terminvererinbarung zwingend! -> 031 633 40 30 / bauinventar@be.ch)
Montag 15. Februar bis und mit Donnerstag 15. April 2021 an der Schwarztorstrasse 31 in Bern.
Rechtsmittel
Es ist nicht möglich, die Aufnahme eines Objektes ins Bauinventar mit einem Rechtsmittel anzufechten. Es kann mit Beschwerde nur gerügt werden, dass das Inventar unvollständig sei, also Objekte darin fehlen (Artikel 13a Abs. 4 BauV). Eigentümer*innen welche möchten, dass ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird, können dies im Baubewilligungs- oder Nutzungsplanverfahren verlangen.
Besten Dank für die Kenntnisnahme. Bei Fragen steht das Amt für Kultur, Denkmalpflege des Kantons Bern, gerne zur Verfügung.
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