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Tempo 40 | Grächwilstrasse Meikirch
Der Gemeinderat von Meikirch verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958
über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit
Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen Grächwilstrasse, zwischen der Parzelle 1414 und der Einmündung Lindenweid sowie zwischen der Bushaltestelle
"Gassacker" und der Kantonsstrasse Aarberg – Bern
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h in beiden Fahrtrichtungen Grächwilstrasse zwischen der Einmündung Lindenweid und der Bushaltestelle "Gassacker"
Die Pläne, Verkehrsgutachten und Zustimmungsverfügung liegen bei der Bauverwaltung Meikirch, Wahlendorfstrasse 10, 3045 Meikirch während der Öffnungszeiten auf.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die
Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Die
Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die
Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Meikirch, 20. Juni 2022
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