Öffentliche Planauflage - Überbauungsordnung "Kirchmatt" mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung
Der Gemeinderat Meikirch bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Kirchmatt» mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan) auf der Parzelle Meikirch-Gbbl. Nr. 666 zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. November 2023 bis 18. Dezember 2023, in der Gemeindeschreiberei Meikirch öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Meikirch unter www.meikirch.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Meikirch, Wahlendorfstrasse 10, 3045 Meikirch, einzureichen.
Meikirch, 15. November 2023
Der Gemeinderat
Hinweise:
Publikation im Amtsblatt
Publikation im amtlichen Anzeiger
Elektronische Einsichtnahme: Die Gemeinden sind gestützt auf Art. 60 Abs. 1a BauG verpflichtet eine elektronische Einsichtnahme der Auflageakten zu gewährleisten.
Die Frist der öffentlichen Auflage kann jeweils frühestens am Tag nach der Publikation zu laufen beginnen (siehe dazu Art. 41 Abs. 1 VPRG).
Zugehörige Objekte
Name | |||
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1 Überbauungsvorschriften | Download | 0 | 1 Überbauungsvorschriften |
2 UeO Überbauungsplan | Download | 1 | 2 UeO Überbauungsplan |
3 Erläuterungsbericht Anhänge | Download | 2 | 3 Erläuterungsbericht Anhänge |
GIS22.088_20231115 | Download | 3 | GIS22.088_20231115 |