Gemeindeversammlung 21. Mai 2025
Ort
Aula Schulhaus Gassacker oder Mehrzweckhalle OrtschwabenInformationen
- Voraussetzungen
Stimmrecht (Art. 27 OgR)
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind SchweizerbürgerInnen, die seit drei Monaten in der Gemeinde Meikirch wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben,
Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.