Testament und weitere Dokumente hinterlegen

Testament

Mit einem Testament können Sie festhalten, wie Ihr Nachlass nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Pflichtteilsregelungen, zu beachten.

 

Testament hinterlegen

Bei der Gemeindeverwaltung Meikirch können Testamente sowie Ehe- und Erbverträge und Vorsorgeaufträge zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt werden.

Für die Hinterlegung ist eine einmalige Gebühr von CHF 40.– zu entrichten. Die Hinterlegung erfolgt persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit und übergeben Sie das Dokument in einem verschlossenen Couvert.

Auf dem Couvert müssen folgende Angaben angebracht sein:

  • vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Art des Dokuments (Ehe-/Erbvertrag, Vorsorgeauftrag oder Testament)

Bei der Hinterlegung erhalten Sie eine Quittung. Diese dient als Nachweis für die Hinterlegung und wird benötigt, wenn das hinterlegte Dokument später abgeholt oder durch ein neues Dokument ersetzt werden soll.

Die hinterlegten Dokumente werden im hauseigenen Tresor der Gemeindeverwaltung aufbewahrt. Zusätzlich wird im Einwohnerregister ein entsprechender Vermerk erfasst. Damit ist im Todesfall ersichtlich, dass ein Dokument bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt wurde.

Dokumente können auch bei einer Notarin oder einem Notar hinterlegt werden. Wird die Gemeindeverwaltung darüber informiert, wird ebenfalls ein entsprechender Vermerk im Einwohnerregister erfasst.

 

Nach einem Todesfall

Wurde bei der Gemeindeverwaltung Meikirch ein Testament, ein Ehe- und Erbvertrag oder ein Vorsorgeauftrag hinterlegt, ist dies aufgrund des entsprechenden Vermerks im Einwohnerregister im Todesfall ersichtlich. Auch bei einer Notarin oder einem Notar hinterlegte Dokumente können aufgrund der entsprechenden Meldung an die Gemeindeverwaltung im Einwohnerregister vermerkt sein.

Wird nach dem Tod einer in Meikirch wohnhaften Person ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung aufgefunden, ist dies umgehend der Gemeindeverwaltung Meikirch zu melden.

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