Anmeldung
Herzlich willkommen in Meikirch!
Wer nach Meikirch zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Gemeinde anmelden.
Anmeldung über eUmzug
Wenn Sie innerhalb der Schweiz umziehen, können Sie die Anmeldung bequem online über eUmzug CH erledigen. Die An- und Abmeldung bei der bisherigen und der neuen Gemeinde werden dabei elektronisch miteinander verbunden.
eUmzug CH – elektronischer UmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wichtig: Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist eine Anmeldung über eUmzug CH nicht möglich. In diesem Fall ist die persönliche Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung zwingend erforderlich.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Zusammen mit der Anmeldebestätigung wird Ihnen die Neuzuzüger-Mappe mit interessanten Informationen über die Gemeinde ausgehändigt oder zugesendet.
Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung
Die Anmeldung kann auch persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erfolgen.
Schweizer Staatsangehörige
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- gültiger Lichtbildausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Familienbüchlein oder Familienausweis, sofern vorhanden
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00 pro erwachsene Person.
Ausländische Staatsangehörige
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Pass oder Identitätskarte des Heimatlandes
- Ausländerausweis, sofern vorhanden
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag, sofern vorhanden
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 25.00 pro erwachsene Person.
Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist die persönliche Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung zwingend erforderlich.
Heimatschein
Seit dem 1. Februar 2024 werden im Kanton Bern keine neuen Heimatscheine mehr ausgestellt.
Bereits bei der Gemeindeverwaltung hinterlegte Heimatscheine bleiben gültig, solange die darauf enthaltenen Angaben aktuell sind. Wird eine Person abgemeldet und ist noch ein Heimatschein bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt, wird dieser der betroffenen Person ausgehändigt.
Bei einem Umzug innerhalb des Kantons Bern muss der Heimatschein nicht bei der neuen Gemeinde hinterlegt werden.
Ändern sich die auf dem Heimatschein enthaltenen Angaben, wird der hinterlegte Heimatschein vernichtet. Die betroffene Person wird darüber schriftlich informiert.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Wohnen und Umziehen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|