Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Privatsphäre ist der Gemeinde Meikirch wichtig.

Die Gemeindeverwaltung bearbeitet personenbezogene Daten nur, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht oder die Datenbearbeitung für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erforderlich ist. Dabei gelten die Bestimmungen des Datenschutzrechts.

Besonders geschützt sind unter anderem Angaben über:

  • religiöse, weltanschauliche oder politische Ansichten, Zugehörigkeiten und Tätigkeiten
  • den persönlichen Geheimbereich, insbesondere den seelischen, geistigen oder körperlichen Zustand
  • Massnahmen der sozialen Hilfe oder fürsorgerischen Betreuung
  • polizeiliche Ermittlungen, Strafverfahren, Straftaten sowie dafür verhängte Strafen oder Massnahmen

 

Datensperre

Sie haben das Recht, die Bekanntgabe Ihrer persönlichen Daten an private Personen oder Organisationen sperren zu lassen.

Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten, füllen Sie bitte das unten angefügte Formular aus und reichen Sie es bei der Gemeindeverwaltung ein.

Zugehörige Objekte

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