Auskünfte aus dem Einwohnerregister

Die Einwohnerkontrolle darf auf schriftliches Gesuch hin bestimmte Daten einer Einzelperson bekannt geben, sofern die gesuchstellende Person ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht.

Dazu gehören insbesondere:

  • Name und Vorname
  • Geschlecht
  • Adresse
  • Zivilstand
  • Heimatort
  • Zu- und Wegzugsdatum
  • Wegzugsort
  • Jahrgang

 

Auskunftsgesuch

Privatpersonen und Unternehmen müssen ein schriftliches Gesuch per E-Mail oder Post einreichen und darin das schützenswerte Interesse begründen beziehungsweise nachweisen.

Telefonische Auskünfte aus dem Einwohnerregister werden an Private nicht erteilt. Amtliche Stellen wie Bund, Kanton, Gemeinden oder Polizei können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Auskünfte erhalten.

 

Gebühren

Eine Einzelauskunft an Private mit Nachweis eines schützenswerten Interesses ist kostenlos. Für übrige Einzelauskünfte wird eine Gebühr von CHF 12.– erhoben.

 

Listenauskünfte

Listenauskünfte betreffen die systematische Bekanntgabe von Daten mehrerer Personen. Sie unterliegen gemäss Datenschutzreglement der Gemeinde Meikirch der Bewilligung durch den Gemeinderat.

Für bewilligte Listenauskünfte gelten folgende Gebühren:

  • Adressbezüger aus der Gemeinde: CHF 25.– Grundgebühr plus CHF 0.60 pro Adresse
  • Adressbezüger von ausserhalb der Gemeinde: CHF 60.– Grundgebühr plus CHF 1.– pro Adresse

 

Datensperre

Sie können die Bekanntgabe Ihrer Daten an Private sowie die Aufbereitung von Listenauskünften sperren lassen. Informationen dazu und das entsprechende Gesuch finden Sie hier.

Zugehörige Objekte

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