Hunde – Wuff, wuff!

Sie haben einen Hund? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Hundehaltung in der Gemeinde Meikirch.

 

Registrierung

Der Hund:

Der Hund wird durch die Tierärztin oder den Tierarzt in der Datenbank AMICUS erfasst und registriert. Jeder Hund muss gechippt und eindeutig gekennzeichnet sein.

Die Hundehalterin oder der Hundehalter:

Wer einen Hund übernimmt, meldet sich bei der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde registriert die Hundehalterin oder den Hundehalter in AMICUS. Anschliessend erhalten Sie Ihren persönlichen AMICUS-Zugang und Ihre Hundehalter-Identifikationsnummer.

Änderungen:

Ändert sich Ihre Adresse oder ändern sich andere persönliche Daten, melden Sie dies der Gemeindeverwaltung. Bestimmte Angaben, wie beispielsweise die Telefonnummer, können Sie direkt in Ihrem persönlichen AMICUS-Konto anpassen.

Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr besitzen, melden Sie dies bitte der Gemeindeverwaltung.

 

An- und Abmeldung via Onlineformular

Die An- und Abmeldung bei der Gemeindeverwaltung können Sie bequem über unser Onlineformular vornehmen. Bei einer Anmeldung muss der Hund zuvor durch die Tierärztin oder den Tierarzt in AMICUS erfasst worden sein.

 

Unterwegs mit dem Hund

Wer einen Hund ausführt, muss ihn jederzeit unter Kontrolle haben. Im Kanton Bern gelten verschiedene Bestimmungen zur Hundehaltung und zum Ausführen von Hunden.

Weiter Informationen finden Sie hier: Hundegesetz Kanton BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Bissverletzungen und aggressive Hunde

Bei Bissverletzungen oder übermässigem Aggressionsverhalten gelten gesetzliche Meldepflichten.

Bei einem Vorfall wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt beziehungsweise an eine Tierärztin oder einen Tierarzt.

 

Hundetaxe

Für Hunde, die am 1. August in der Gemeinde Meikirch gehalten werden und mehr als sechs Monate alt sind, ist eine Hundetaxe von CHF 120.00 pro Hund zu entrichten.

Die Rechnung wird den registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern gegen Ende August bzw. Anfang September zugestellt. Die Kontrolle erfolgt über die Datenbank AMICUS.

 

Befreiung von der Hundetaxe

Von der Hundetaxe befreit werden gegen entsprechenden Nachweis:

  • Blindenführhunde
  • Polizei- und Militärhunde
  • Lawinen- und Katastrophenhunde
  • Flächen- und Gebirgsflächenhunde
  • Therapiehunde
  • Herdenschutzhunde
  • Schweisshunde

Zugehörige Objekte

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