Der Japankäfer ist ein invasiver, gebietsfremder Schädling, der grosse Schäden in der Landwirtschaft und in der Natur verursachen kann. Er befällt mehr als 400 Pflanzenarten. Der Japankäfer ist melde- und bekämpfungspflichtig.

Auch im Kanton Bern wurde der Japankäfer nachgewiesen. Seit 2026 besteht ein Befallsherd in der Stadt Bern und Köniz. Meikirch liegt aktuell in der dazugehörigen Pufferzone. Der genaue Perimeter kann sich verändern. Massgebend ist deshalb immer die aktuelle Karte des Kantons Bern.

 

Japankäfer erkennen

Der ausgewachsene Japankäfer ist etwa so gross wie ein 5-Rappen-Stück. Er hat einen metallisch grün schimmernden Kopf und Halsschild sowie braune Flügeldecken.

Charakteristisch sind:

  • fünf kleine weisse Haarbüschel auf jeder Seite des Hinterleibs
  • zwei grössere weisse Haarbüschel am Hinterende
  • ein metallisch grün schimmernder Kopf und Halsschild
  • braune Flügeldecken

Der Japankäfer ist insbesondere zwischen Juni und September anzutreffen. Er kann leicht mit dem einheimischen Gartenlaubkäfer verwechselt werden.

Die erwachsenen Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte von zahlreichen Pflanzen. Die Larven leben im Boden und ernähren sich von Graswurzeln. Dadurch können unter anderem Rasenflächen, Wiesen und landwirtschaftliche Kulturen geschädigt werden.

 

Verdächtigen Käfer entdeckt?

Wenn Sie in Meikirch einen Käfer entdecken, bei dem es sich möglicherweise um einen Japankäfer handelt:

  1. Fotografieren Sie den Käfer von oben und von der Seite.
  2. Fangen Sie den Käfer ein und legen Sie ihn in einen dicht verschlossenen Behälter.
  3. Bewahren Sie den Käfer auf, bis Sie eine Rückmeldung der Fachstelle Pflanzenschutz erhalten.
  4. Melden Sie den Fund zusammen mit den Fotos über die vom Kanton Bern vorgesehene Meldestelle.

Bitte bringen Sie verdächtige Käfer nicht zur Bestimmung in Gartencenter, Gärtnereien oder andere Betriebe.

 

Fund melden

Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern

E-Mail: schadorganismen@be.ch
Telefon: +41 31 636 49 10

Weitere Informationen: Japankäfer melden – Kanton BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Massnahmen in Meikirch

Meikirch liegt aktuell in der Pufferzone des Befallsherds «Stadt Bern und Umgebung». In der Pufferzone ist der Transport von frischem Pflanzenmaterial beziehungsweise Grüngut aus der Pufferzone heraus eingeschränkt. Die geltenden Massnahmen können sich ändern. Massgebend sind die jeweils aktuellen Vorgaben des Kantons Bern.

Für Privatpersonen gilt: Die Grüngutentsorgung über die von der Gemeinde organisierte Grüngutabfuhr kann weiterhin wie gewohnt genutzt werden. Das Grüngut wird innerhalb des abgegrenzten Gebiets sicher entsorgt. Sie müssen Ihr Grüngut deshalb nicht selbst an einen anderen Entsorgungsort bringen.

Wenn Sie Grüngut oder anderes frisches Pflanzenmaterial aus der Pufferzone hinaus transportieren möchten, gelten besondere Vorgaben. Informieren Sie sich in diesem Fall vorgängig über die aktuell geltenden Bestimmungen des Kantons Bern.

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