Wochenaufenthalt
Ein Wochenaufenthalt liegt vor, wenn Sie während der Woche in einer anderen Gemeinde wohnen, Ihren Wohnsitz aber weiterhin an einem anderen Ort haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie wegen Ihrer Arbeit, Ausbildung oder Ihres Studiums unter der Woche an einem anderen Ort wohnen und regelmässig an Ihren Wohnsitz zurückkehren.
Sie wohnen unter der Woche in Meikirch
Haben Sie Ihren Wohnsitz in einer anderen Gemeinde und wohnen während der Woche in Meikirch, müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Meikirch als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden.
Seit dem 1. Februar 2024 gilt im Kanton Bern eine neue Regelung. Die für den Wochenaufenthalt erforderlichen Angaben werden grundsätzlich elektronisch zwischen der Niederlassungsgemeinde und der Aufenthaltsgemeinde ausgetauscht. Ein Heimatausweis wird für die Anmeldung zum Wochenaufenthalt im Kanton Bern grundsätzlich nicht mehr benötigt.
Da sich die Umstellung noch in einer Übergangsphase befindet, kann es vorkommen, dass Ihre Wohnsitzgemeinde weiterhin einen Heimatausweis ausstellt. Falls Sie einen solchen erhalten, können Sie ihn bei der Einwohnerkontrolle Meikirch weiterhin einreichen.
So gehen Sie vor:
- Melden Sie Ihren Wochenaufenthalt bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
- Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Meikirch zum Wochenaufenthalt an.
Für die Anmeldung zum Wochenaufenthalt wird gemäss kantonalem Recht eine Gebühr von CHF 20.– pro Person erhoben. Der Wochenaufenthalt wird befristet geführt. Benötigen Sie ihn weiterhin, ist eine Verlängerung erforderlich. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt CHF 10.– pro Person.
Sie wohnen in Meikirch und haben auswärts Wochenaufenthalt
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Meikirch und wohnen während der Woche in einer anderen Gemeinde, melden Sie Ihren Wochenaufenthalt bei der Einwohnerkontrolle Meikirch.
Seit dem 1. Februar 2024 gilt im Kanton Bern eine neue Regelung. Die für den Wochenaufenthalt erforderlichen Angaben werden grundsätzlich elektronisch zwischen der Niederlassungsgemeinde und der Aufenthaltsgemeinde ausgetauscht. Ein Heimatausweis wird für die Anmeldung zum Wochenaufenthalt im Kanton Bern grundsätzlich nicht mehr benötigt.
Für die Anmeldung des Wochenaufenthalts wird eine Gebühr von CHF 20.– pro Person erhoben. Bei einer Verlängerung beträgt die Gebühr CHF 10.– pro Person. Diese Gebühren fallen unabhängig davon an, ob für den Wochenaufenthalt zusätzlich ein Heimatausweis benötigt wird.
Aufgrund der Übergangsphase kann es vorkommen, dass die Aufenthaltsgemeinde weiterhin einen Heimatausweis verlangt oder entgegennimmt. Die Gemeinde Meikirch stellt diesen bei Bedarf weiterhin aus. Falls Sie einen Heimatausweis benötigen, können Sie diesen online bestellen oder verlängern:
Heimatausweis online bestellen
Änderungen oder Ende des Wochenaufenthalts
Wenn Sie Ihren Wochenaufenthalt beenden oder sich Ihre Wohnsituation verändert, informieren Sie die zuständige Einwohnerkontrolle. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen oder nicht mehr regelmässig an Ihren bisherigen Wohnsitz zurückkehren.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 031 828 28 20 | info@meikirch.ch |