Per 1. Juni 2016 geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über.

 

Wir erlange ich ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei der KESB?

Das Gesuch erfolgt bei der KESB Mittelland Nord, Bernstrasse 5, 3312 Fraubrunnen direkt am Schalter, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse.

Die Gesuchstellende Person oder Behörde hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments resp. aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Personen beizulegen.

 

Die Gebühr beträgt Fr. 20.--. Der Betrag wird bar am Schalter einkassiert. Bei Versand des Handlungsfähigkeitszeugnisses mit Rechnungsstellung beträgt die Gebühr Fr. 30.--.

 

Link:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)