Gemeindeversammlung 21. Mai 2025

21. Mai 2025, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

Aula Schulhaus Gassacker oder Mehrzweckhalle Ortschwaben

Kontakt

Thomas Peter
thomas.peter@meikirch.ch

Informationen

Voraussetzungen

Stimmrecht (Art. 27 OgR)

An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind SchweizerbürgerInnen, die seit drei Monaten in der Gemeinde Meikirch wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben,

Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.